Der EU AI Act ist da: Warum KI-Kompetenz für jedes Unternehmen zur Pflicht wird
Künstliche Intelligenz ist längst keine Zukunftsmusik mehr, sondern prägt zunehmend unseren Arbeitsalltag. Mit der fortschreitenden Integration von KI-Systemen in Unternehmensprozesse hat die Europäische Union mit dem AI Act einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der einen verantwortungsvollen Einsatz sicherstellen soll. Ein zentraler, aber oft übersehener Aspekt dieser Verordnung ist die Schulungspflicht, die eine grundlegende KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden fordert.
Viele Anbieter nutzen den AI Act bereits als Druckmittel, um standardisierte Pflichtschulungen zu verkaufen. Doch die Verordnung ist differenzierter. Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, was das Gesetz wirklich vorschreibt.
Was versteht der AI Act unter KI-Kompetenz?
Im Kern verpflichtet der AI Act sowohl Anbieter als auch Anwender von KI-Systemen (im Gesetz als „Deployer“ bezeichnet), Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu ergreifen. Doch was bedeutet das konkret?
Laut der Verordnung umfasst KI-Kompetenz (AI Literacy) die Fähigkeiten, das Wissen und das Verständnis, die es allen Beteiligten ermöglichen, KI-Systeme informiert einzusetzen. Dazu gehört auch, sich der Chancen, Risiken und möglicher Schäden bewusst zu werden, die durch KI entstehen können.
Es geht also nicht nur um technisches Know-how, sondern um ein ganzheitliches Bewusstsein für die Auswirkungen der Technologie.
Wer ist von der Schulungspflicht betroffen?
Die Anforderung richtet sich an alle Personen, die direkt mit einem KI-System arbeiten – sei es in der Entwicklung oder im täglichen Einsatz. Dies schließt ausdrücklich nicht nur festangestellte Mitarbeitende ein, sondern auch externe Dienstleister oder Auftragnehmer, die im Auftrag des Unternehmens handeln.
Indirekt dient diese Regelung dem Schutz aller Personen, die von den Entscheidungen eines KI-Systems betroffen sind, denn gut informierte Anwender können die Schutzmechanismen des AI Acts besser umsetzen.
Die Kernanforderungen für Unternehmen
Der AI Act schreibt keine starren Lehrpläne vor, sondern betont die Notwendigkeit von Flexibilität, da sich die KI-Technologie rasant entwickelt. Es gibt jedoch klare Mindestanforderungen, die Organisationen erfüllen müssen:
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Allgemeines KI-Verständnis schaffen: Was ist KI, wie funktioniert sie grob und welche Systeme werden im eigenen Unternehmen eingesetzt? Wichtig ist hierbei die Vermittlung von Chancen und potenziellen Gefahren.
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Die eigene Rolle reflektieren: Ist das Unternehmen Entwickler von KI oder nur Anwender? Diese Unterscheidung beeinflusst maßgeblich, welches Wissen relevant ist.
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Risiken der Systeme bewerten: Mitarbeitende müssen die spezifischen Risiken der von ihnen genutzten KI-Systeme kennen. Sie müssen lernen, diese Risiken zu erkennen und zu mindern.
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Maßnahmen passgenau zuschneiden: Schulungsangebote müssen das vorhandene Wissen, die Erfahrung und die Ausbildung der Mitarbeitenden berücksichtigen. Auch der Kontext (Branche, Zweck, betroffene Personengruppe) spielt eine entscheidende Rolle.
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Rechtliche und ethische Aspekte einbeziehen: Zur KI-Kompetenz gehört auch ein Grundverständnis für die EU-KI-Verordnung selbst sowie für ethische Prinzipien im Umgang mit der Technologie.
Risikobasiert statt Einheitsbrei: Warum ein „KI-Führerschein“ nicht ausreicht
Ein entscheidender Punkt des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz. Das bedeutet, dass ein allgemeingültiger „KI-Führerschein“ für alle Mitarbeitenden nicht ausreichen wird. Die Anforderungen an die Schulung hängen direkt vom Risikolevel des eingesetzten KI-Systems ab.
Setzt ein Unternehmen beispielsweise Hochrisiko-KI-Systeme ein (z.B. im Personalwesen oder in der kritischen Infrastruktur), sind wesentlich umfangreichere Schulungsmaßnahmen erforderlich. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeitende diese Systeme sicher handhaben und eine effektive menschliche Aufsicht gewährleisten können. Oft reicht hier das Übergeben einer Gebrauchsanweisung nicht aus – gezielte Trainings sind unerlässlich.
Überwachung und Konsequenzen
Die Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des AI Acts gilt bereits seit Anfang 2025. Die aktive Überwachung und Durchsetzung durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden beginnt jedoch erst ab August 2026. Ab diesem Zeitpunkt können die Behörden Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen ihren Pflichten nicht nachkommen.
Wichtig zu wissen: Der AI Act gilt nicht nur für Akteure innerhalb der EU. Sobald ein KI-System auf dem EU-Markt angeboten wird oder Auswirkungen auf Menschen in der EU hat, greifen die Regeln auch für Anbieter außerhalb der Union.
Der AI Act markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen Einsatz von KI. Er befähigt Menschen, informierte Entscheidungen zu treffen und die transformative Kraft dieser Technologie sicher zu nutzen. Für Unternehmen bedeutet dies, sich jetzt aktiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und eine Kultur der KI-Kompetenz zu etablieren.